§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar durch Ausübung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung und Ausübung des Gesundheitssports. Zweck des Vereins ist ferner die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit mittels Durchführung von dosiertem regelmäßigen Bewegungstraining unter ärztlicher Betreuung. Das sportliche Angebot im Bereich der Prävention und Rehabilitation wendet sich an die Allgemeinheit, insbesondere an Personen mit hoher Gesundheitsgefährdung oder bereits vorhandenen Gesundheitsstörungen.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Organe des Vereins (§ 8) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
  4. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.