§ 4 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
- Den erwachsenen Mitgliedern
- Ordentlichen Mitgliedern, die sich im Verein sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Passiven Mitgliedern, die sich im Verein nicht sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Kursmitgliedern
- Fördernden Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- Den jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.