§ 4 Mitgliedschaft

 Der Verein besteht aus:
 

  1. Den erwachsenen Mitgliedern 
    1. Ordentlichen Mitgliedern, die sich im Verein sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. Passiven Mitgliedern, die sich im Verein nicht sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben
    3. Kursmitgliedern
    4. Fördernden Mitgliedern
    5. Ehrenmitgliedern
  2. Den jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.