§ 7 Maßregelung
- Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Beschlüsse des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung verstoßen oder sich eines unsportlichen Verhaltens schuldig machen, können nach vorheriger Anhörung Maßregelungen verhängt werden:
- Verweis
- Befristetes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb sowie an Veranstaltungen des Vereins
- Ausschluss aus dem Verein
- Dem betroffenen Mitglied steht das Recht zu, gegen diese Entscheidung binnen zwei Wochen den Beschwerdeausschuss des Vereins anzurufen.