§ 6 Rechte und Pflichten

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, den Ordnungen sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu verhalten.
  3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen für den Verein verpflichtet. Die Höhe des Beitrages beschließt die Mitgliederversammlung.