§ 6 Rechte und Pflichten
- Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, den Ordnungen sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu verhalten.
- Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen für den Verein verpflichtet. Die Höhe des Beitrages beschließt die Mitgliederversammlung.